Die Polizei- Ausschaffungs- und Untersuchungshaft von 123 Tagen wird im Umfang von 123 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 10.12.2018 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 10‘400.000 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 25‘093.65 insgesamt bestimmt auf CHF 35‘493.65 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 12‘158.40). […] B. Das Strafverfahren gegen C.________