23 zu haben. Dies darf nicht zu seinen Ungunsten gewertet werden, vor diesem Hintergrund kann ihm jedoch unter diesem Titel auch keine Strafminderung gewährt werden. Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist durchschnittlich, was ebenfalls neutral zu gewichten ist. Die Täterkomponenten wirken sich somit insgesamt weder straferhöhend noch strafmindernd aus, es bleibt bei einer Strafe im untersten Bereich des Strafrahmens. 15.4 Strafart und konkretes Strafmass