Wie bereits festgehalten, hätte sich bei einem korrekten Einspuren aufgrund des vergrösserten Sichtwinkels auch seine Sicht auf die Schwarzenburgstrasse verbessert. 15.2.2 Subjektive Tatschwere und Fazit Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte fahrlässig, was tatbestandsimmanent und neutral zu gewichten ist. Er war in seiner Entscheidungsfreiheit nicht eingeschränkt und die Tat wäre vermeidbar gewesen. Insgesamt wiegt das Tatverschulden sehr leicht. Die Tatkomponentenstrafe ist daher im untersten Bereich des Strafrahmens anzusiedeln. 15.3 Täterkomponenten