Dies ist zwar durchaus nachvollziehbar, vermag den Beschuldigten aber nicht zu entlasten bzw. sich verschuldensmindernd auszuwirken. Hinzu kommt, dass es dem Beschuldigten ein Leichtes gewesen wäre und ihn nichts davon abhielt, in korrekter Fahrweise auf die rechte Fahrspur der Liebefeldstrasse einzuspuren und dort beim Signal «Kein Vortritt» zuzuwarten, bis seine Fahrt frei gewesen wäre. Wie bereits festgehalten, hätte sich bei einem korrekten Einspuren aufgrund des vergrösserten Sichtwinkels auch seine Sicht auf die Schwarzenburgstrasse verbessert.