329, S. 30 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Des Weiteren muss ihm auch bewusst gewesen sein, dass er bei einer korrekten Fahrweise – konkret dem Einspuren auf der rechten Fahrbahn der Liebefeldstrasse – seinen Blickwinkel auf den von links auf der Schwarzenburgstrasse herannahenden Verkehr vergrössert und damit die Wahrscheinlichkeit einer Kollision hätte verringern können.