17 12.3 Subjektiver Tatbestand 12.3.1 Sorgfaltspflichtverletzung Gemäss Art. 36 Abs. 2 SVG haben Fahrzeuge auf gekennzeichneten Hauptstrassen den Vortritt, auch wenn sie von links kommen. Der Beschuldigte war somit bei der Ausfahrt von der Tankstelle über die Liebefeldstrasse (Nebenstrasse) auf die Schwarzenburgstrasse (Hauptstrasse) vortrittsbelastet.