12. Subsumtion 12.1 Strafantrag Das Strafantragserfordernis ist vorliegend erfüllt. Die Geschädigte C.________ stellte am 2. September 2017 form- und fristgerecht einen Strafantrag (pag. 115). 12.2 Objektiver Tatbestand Die bei C.________ festgestellten und mit Arztbericht dokumentierten, mithin objektivierten Verletzungen stellen klarerweise einfache Körperverletzungen i.S.v. Art. 125 Abs. 1 StGB dar.