Signale und Markierungen sind zu beachten, sie gehen den allgemeinen Regeln vor (Art. 27 Abs. 1 SVG). Fahrzeuge müssen rechts, auf breiten Strassen innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte fahren. Sie haben sich möglichst an den rechten Fahrbahnrand zu halten, namentlich bei langsamer Fahrt und auf unübersichtlichen Strecken (Art. 34 SVG). Art: 36 SVG regelt das Vortrittsrecht. So haben auf Strassenverzweigungen diejenigen Fahrzeuge Vortritt, welche auf gekennzeichneten Hauptstrassen verkehren, selbst wenn sie von links kommen (Abs. 2) und wer sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen will, darf andere Strassenbenützer nicht behindern (Abs. 4).