265 Z. 37 ff.), sind eine Ausrede und vermögen ihn nicht zu entlasten. 10.3.4 Unfallendlage Betreffend die Unfallendlage kam die Vorinstanz nach Würdigung der Aussagen der Beteiligten sowie der polizeilichen Fotodokumentation zum Schluss, die Endlage des Ehepaars C.________ entspreche der Situation, wie sie auf Bild Nr. 3 der polizeilichen Fotodokumentation (pag. 41) abgebildet sei (pag. 322 f., S. 23 f. erstinstanzliche Urteilsbegründung).