13 verhältnismässig kleinen Personenwagen wie einem Toyota Yaris. Sollte der Beschuldigte bei der vorderen Tanksäule getankt haben, hätte er schlicht mehr ausholen können und müssen, um korrekt auf die rechte Fahrbahn der Liebefeldstrasse einzuspuren. Weiter hält die Kammer sachverhaltsmässig fest, dass der Beschuldigte, hätte er korrekt eingespurt, entgegen seinen Behauptungen in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (vgl. pag. 265 Z. 27 ff.)