16:33:07 Uhr), hält nochmals an (16:33:09 Uhr) und erst um 16:33:16 beginnt er loszufahren. Unmittelbar danach erscheint die Rollerfahrerin in seinem Blickfeld, es kommt zur Kollision (16:33:19). Welche Fahrzeuge auf der Fahrbahn in Richtung Köniz stehen, ist auf der Aufzeichnung nicht ersichtlich. Auch der Aufprall der Frau oder des Herrn C.________ auf dem Boden (Unfallendlage der Opfer) ist nicht erkennbar.»