12 10.3.3 Ausgangsposition des Beschuldigten Unbestrittenermassen stand der Beschuldigte mit seinem Auto nach dem Verlassen der Tankstelle zunächst auf beiden Fahrspuren der Liebefeldstrasse. Da nach ungefähr zwei Minuten jedoch ein anderers Fahrzeug in die Liebefeldstrasse einbiegen wollte, setzte er nach links zurück in den Bereich der Tankstelle (vgl. dazu die Angaben des Beschuldigten in der erstinstanzlichen Verhandlung, pag. 264 Z. 20 ff., pag. 265 Z. 7 f., pag. 266 Z. 12 f.). Die Vorinstanz kam nach Würdigung der Aussagen des Beschuldigten (vgl. insbes.