Die übereinstimmenden Angaben der Ehegatten C.________ decken sich schliesslich auch mit den tatnächsten Aussagen des unbeteiligten, mithin objektiven Zeugen I.________, welcher aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung kommend und auf der Gegenfahrbahn beim Fussgängerstreifen haltend beobachtete, «dass ein Rollerfahrer den Bus langsam überholte» (pag. 57). In der delegierten Einvernahme vom 23. April 2018 gab er zunächst leicht davon abweichend zu Protokoll, dass der Roller den Bus mit normaler Geschwindigkeit überholt habe (pag. 59 Z. 59). Später in derselben Einvernahme präzisierte I.___