8 Rollerfahrerin] schnell und unvorsichtig den Bus überholt habe (pag. 65 Z. 105 ff.). Die Einschätzung des Buschauffeurs D.________, wonach es auf der Schwarzenburgstrasse reichlich Verkehr gehabt habe (pag. 64 Z. 22), stimmt schliesslich mit den objektivierten Erkenntnissen gemäss Anzeigerapport (vgl. pag. 4, wonach zum Unfallzeitpunkt auf der Schwarzenburgstrasse ein reges Verkehrsaufkommen geherrscht habe) und den Aufzeichnungen der Dashcam (pag. 34) überein. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte D.____