den Bus auf der gleichen Fahrspur hätte überholen können. Die Verteidigung bringt in diesem Zusammenhang vor, der Bus sei nicht am Trottoirrand, sondern neben dem gelben Velostreifen gestanden, weshalb die Distanz zwischen Bus und Mittellinie bloss rund 50 cm betragen habe, was ein Überholmanöver auf derselben Spur ausschliesse und weshalb von einer Unfallkollision auf der Spur des Gegenverkehrs auszugehen sei.