(Kennzeichen) auf der Schwarzenburgstrasse Richtung Köniz fuhr und den Bus von BernMobil auf Höhe der Tankstelle überholte, worauf es um ca. 16.30 Uhr zur Kollision zwischen dem Personenwagen des Beschuldigten und dem Roller von C.________ kam. Dabei wurde der Personenwagen unbestrittenermassen sowohl links seitlich-frontal als auch auf der Beifahrerseite am Kotflügel und der Stossstange beschädigt, während die Verschalung vorne rechts des Rollers zersplitterte, diverse Kratzer zu erkennen sind und sich die Lenkgabel verbogen hat. Schliesslich sind auch die aufgrund des Unfalls erlittenen Verletzungen von C.________ unbestritten.