Ebenfalls unbestritten ist, dass gleichzeitig C.________ mit ihrem Mann als Mitfahrer auf ihrem Roller Aprilia F.________ (Kennzeichen) auf der Schwarzenburgstrasse Richtung Köniz fuhr und den Bus von BernMobil auf Höhe der Tankstelle überholte, worauf es um ca. 16.30 Uhr zur Kollision zwischen dem Personenwagen des Beschuldigten und dem Roller von C.________ kam.