Der Sachverhalt ist grossmehrheitlich unbestritten. Unbestritten ist insbesondere, dass der Beschuldigte am 7. Juli 2017 mit seinem Personenwagen Toyota Yaris E.________ (Kennzeichen) bei der Kreuzung Lebefeldstrasse/Schwarzenburgstrasse links auf die Schwarzenburgstrasse Richtung Bern einbiegen wollte.