__ seien aufgrund der Kollision zu Boden gestürzt. Indem der Beschuldigte via Gegenfahrbahn und trotz behinderter Sicht (durch den stehenden Bus) und dem Signal «Kein Vortritt» auf die vortrittsberechtigte Schwarzenburgstrasse Richtung Bern eingebogen sei, habe er pflichtwidrig unvorsichtig gehandelt.