2. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen und dem Berufungsführer sei eine Entschädigung für die entstandenen Verteidigungskosten des erst- und oberinstanzlichen Verfahrens auszurichten.» 6. Kammerzusammensetzung Mit Verfügung vom 7. Juli 2020 wurde dem Beschuldigten die vorgesehene Zusammensetzung des Gerichts bekannt gegeben (pag. 363). Infolge Pensionierung von Oberrichter Kiener per 31. Januar 2021 wurde Letzterer durch Oberrichterin Friederich Hörr ersetzt.