406 Abs. 3 StPO; pag. 362). Die schriftliche Berufungsbegründung der Verteidigung datiert vom 6. November 2020 und ging innert drei Mal erstreckter Frist (pag. 366, pag. 373, pag. 377) am 9. November 2020 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 381 ff.).