Ebensowenig ist auf die repetitiven Vorbringen der Verteidigung im Zusammenhang mit den genauen Entstehungszeiten der Fotos (vgl. pag. 394) erneut einzugehen. Der ebenfalls mit Berufungserklärung vom 6. Mai 2020 gestellte Antrag auf Durchführung eines Augenscheins vor Ort (vgl. pag. 345) steht im Widerspruch zur explizit erklärten Zustimmung zur Durchführung eines schriftlichen Verfahrens. Er