3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit begründetem Beschluss vom 11. Juni 2020 (pag. 356 ff.). wurden die vom Beschuldigten eingereichten Dokumente («Simulation waagrechter Wurf» [pag. 346] sowie Ausdrucke der vier Dashcam-Aufnahmen vom 7. Juli 2017 [pag. 347 ff.]) zu den Akten erkannt. Hingegen wurden die mit Berufungserklärung vom 6. Mai 2020 gestellten Beweisanträge auf Anordnung eines Sachverständigengutachtens zwecks Eruierung der gefahrenen Geschwindigkeit der Rollerfahrerin C.________ (nachfolgend C.________;