183). Bei der Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 30% für Krankenkassen und Steuern sowie den Unterstützungsabzügen für die Ehepartnerin und die bald drei Kinder, ergibt dies neu einen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden Tagessatz von abgerundet CHF 120.00. Die Senkung des Tagessatzes von erstinstanzlich CHF 180.00 auf oberinstanzlich CHF 120.00 wirkt sich auch auf die unbedingt auszusprechende Busse aus, welche neu auf CHF 480.00 festzusetzen ist.