19. Höhe des Tagessatzes Während die Berufungsführerin zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Beurteilung noch ein monatliches Einkommen von CHF 2'500.00 erzielte, hat sie ihre ausserhäusliche Erwerbstätigkeit zwischenzeitlich aufgegeben. Der Ehemann der Berufungsführerin verdiente gemäss eingereichtem Lohnausweis 2019 monatlich einen Nettolohn von durchschnittlich rund CHF 25'575.00 (pag. 183).