Gerade auf der Autobahn, wo regelmässig hohe Geschwindigkeiten gefahren werden und Fehlreaktionen gravierende Folgen haben können, schuf sie mit ihrem Verhalten das erhöhte Risiko eines Auffahrunfalls, welches sich zum Glück nicht verwirklichte. Angesichts des weiten Strafrahmens und der potentiell gravierenderen Begehungsformen bzw. Folgen geht die Kammer mit der Vorinstanz noch von einem leichten Verschulden aus.