Auch wenn sich die Berufungsführerin der Gefährlichkeit ihres Manövers anscheinend bis zum Schluss nicht bewusst war und es lediglich als «nicht optimal» bezeichnete, zwang sie die ihr nachfolgenden Verkehrsteilnehmenden mit ihrem nicht verkehrsbedingten Abbremsen potentiell zu einer plötzlichen und nicht vorhersehbaren Reaktion. Gerade auf der Autobahn, wo regelmässig hohe Geschwindigkeiten gefahren werden und Fehlreaktionen gravierende Folgen haben können, schuf sie mit ihrem Verhalten das erhöhte Risiko eines Auffahrunfalls, welches sich zum Glück nicht verwirklichte.