16. Tatkomponenten Wie bereits von der Vorinstanz ausgeführt, hat die Berufungsführerin mit der zweimaligen starken Reduktion der Geschwindigkeit, welche sie im Hinblick auf den beabsichtigten Spurwechsel vornahm, für hinter ihr fahrenden Verkehrsteilnehmer eine erhöhte abstrakte Gefahr geschaffen. Dies betrifft nicht nur die Verkehrsteilnehmenden auf der zweiten, sondern auch jene auf der ersten Überholspur.