Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die aktuellen Richtlinien des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS- Richtlinien, Stand per 1. Januar 2020) für grobe Verkehrsregelverletzungen weiterhin eine Bestrafung ab 12 Strafeinheiten vorsehen. Eine bedingt ausgesprochene Geldstrafe ist sodann mit einer Busse von mindestens CHF 500.00 zu verbinden (Ziff. 1.I.2. der Richtlinien). Nachfolgend ist im Rahmen der konkreten Strafzumessung zu prüfen, ob aufgrund der Tat- und Täterkomponenten ein Abweichen von den Richtlinien gerechtfertigt oder geboten scheint.