Den Spurwechsel selber vollzog sie hingegen erst bei sehr tiefer Geschwindigkeit und als sie sich (mehrfach) versichert hatte, dass das von hinten herannahende Fahrzeug nicht rechts von ihr vorbeifahren würde. Mit ihrem Abbremsen, Blinken und gleichzeitigem gegen rechts Ziehen erweckte sie den Anschein, einen Spurwechsel zu vollziehen und zwang den auf der ersten Überholspur herannahenden schwarzen Audi zu einer Reaktion. Er konnte sich in dieser Situation nicht sicher sein, ob die Berufungsführerin ihre Spur halten würde und durfte darum nicht ohne Weiteres rechts an ihr vorbeifahren.