So handelt es sich bei ihm – wie erwähnt – nur um einen von vielen potentiell betroffenen Verkehrsteilnehmern. Selbst wenn er die Temporeduktion auf seiner Fahrspur aufgrund seiner günstigen Position frühzeitig antizipiert haben sollte, gilt dies nicht für die ihm potentiell nachfolgenden Verkehrsteilnehmenden. Diese hatten nämlich aufgrund der Grösse des Lastwagens eine weniger gute Sicht auf die Geschehnisse weiter vorne. Schliesslich ist zu erwähnen, dass die Berufungsführerin mit den 25 km/h, die sie schliesslich noch fuhr, auf ein Tempo abbremste, mit welchem die ihr nachfolgenden Verkehrsteilnehmenden bei einer geltenden Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und lockerem