So ist auf dem Polizeivideo deutlich ersichtlich, wie die Berufungsführerin von einer anfänglich gefahrenen Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h innert weniger als 30 Sekunden in zwei Schritten auf ca. 25 km/h abbremst und ihre Geschwindigkeit damit massiv verringert. Neben der hohen Geschwindigkeit, wie sie auf Autobahnen zulässig ist und wie sie mit mindestens 80 km/h von der Berufungsführerin auch tatsächlich gefahren wurde, wirkt sich vorliegend zusätzlich erschwerend aus, dass flüssiger bzw. lockerer Kolonnenverkehr herrschte und die Fahrzeuge sowohl auf der ersten als auch auf der zweiten Überholspur mit relativ geringem Abstand aufeinander folgten.