Damit zwang sie die ihr in relativ dichter Kolonne nachfahrenden Fahrzeuge auf der ersten Überholspur erneut zu einer starken Geschwindigkeitsreduktion. Als sich die Berufungsführerin – nach wie vor unter stetigem Betätigen des rechten Blinkers – auf der Normalspur eingegliedert hatte, beschleunigten die Fahrzeuge auf der frei gewordenen ersten Überholspur und setzten sich mit wesentlich höherer Geschwindigkeit ihr vorbei. Der Verkehr verflüssigte sich wieder.