Kaum hatte die Berufungsführerin die zweite Überholspur freigegeben, beschleunigten die zuvor hinter ihr auf der zweiten Überholspur fahrenden Fahrzeuge und fuhren mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit an ihr vorbei. Da sich die Geschwindigkeit auf der von der Berufungsführerin angesteuerten Normalspur in der Zwischenzeit erneut bis auf 25 km/h verringert hatte, bremste sie wiederum massiv ab und glich ihre Geschwindigkeit jener der Normalspur an. Damit zwang sie die ihr in relativ dichter Kolonne nachfahrenden Fahrzeuge auf der ersten Überholspur erneut zu einer starken Geschwindigkeitsreduktion.