Anhand der SatSpeed-Aufnahme ist vorab ersichtlich, wie die Berufungsführerin am 11. Dezember 2018 ab 16:18 Uhr anfänglich mit einer Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h auf der zweiten Überholspur der Autobahn A1 Ost R unterwegs war, wo bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h flüssiger Kolonnenverkehr herrschte. Ausgehend von den Angaben der Berufungsführerin erachtet es die Kammer weiter als erstellt, dass der Sohn der Berufungsführerin, welcher auf dem Rücksitz mit dem Kopf von ihr abgewendet im Maxi-Cosi mitfuhr, zu schreien und zu «quengeln» begann.