Auch wenn er nicht sagen könne, wie stark die Berufungsführerin abgebremst habe, könne er doch sagen, dass dadurch der Verkehrsfluss gestockt habe und die Verkehrsteilnehmenden auf der ersten Überholspur, insbesondere der Lastwagen, hätten bremsen müssen. Es sei auch insbesondere für die Berufungsführerin selber gefährlich gewesen (pag. 213 Z. 17-21). Er könne nicht sagen, was genau direkt hinter ihr geschehen sei. Er habe aber bereits diverse Unfälle aufgenommen, die sich 500 oder 600 Meter weiter hinten ereignet hätten, wenn jemand so gebremst habe. Es sei eine Handorgel, die passiere.