Der Polizist C.________ führte anlässlich der vorgezogenen Zeugeneinvernahme vom 30. Juli 2020 aus, er sei auf den Vorfall aufmerksam geworden, weil der regelmässige Fluss an Fahrzeugen, der an ihnen vorbeigezogen sei, unterbrochen worden sei. Da habe er nach hinten geblickt und gesehen, dass jemand abbremse (pag. 212 Z. 35-38). Er bejahte im Anschluss die Frage, ob der Verkehrsfluss durch die Fahrweise der Berufungsführerin beeinträchtigt worden sei (pag. 213 Z. 5 f.) und führte aus, was es für jeden Fahrstreifen bedeutet habe.