90 Z. 3-5). Die Beschwerdeführerin konkretisierte, sie habe nur ein bisschen gebremst, um die Spur zu wechseln, damit es ihr reiche, sich vor der Ausfahrt rechtzeitig einzugliedern und sie nicht vorn reindrücken müsse. Dies wäre ihr wesentlich gefährlicher erschienen (pag. 90 Z. 10-14). Sie habe sachte in einer Weise abgebremst, damit die hinter ihr fahrenden Fahrzeuge merken würden, dass sie verlangsame und sich anschliessend so geschmeidig wie