Unmittelbar nachdem sich die Berufungsführerin auf der Normalspur eingegliedert hat, beschleunigen die zuvor ausgebremsten Verkehrsteilnehmenden auf eine Geschwindigkeit, die weit über jener liegt, die auf der Normalspur gefahren wird. Zum Schluss der Aufnahme hat sich die Berufungsführerin in die Kolonne auf der Normalspur eingereiht, welche sich zu diesem Zeitpunkt noch mit höchstens 25 km/h vorwärts bewegt.