Sofort nachdem die Berufungsführerin die zweite Überholspur freigegeben hat, beschleunigen die nahe an sie aufgerückten Fahrzeuge stark und setzen sich mit deutlich höherer Geschwindigkeit an ihr vorbei. Die Berufungsführerin ist zu diesem Zeitpunkt noch schneller unterwegs als das Polizeifahrzeug, welches ebenfalls dabei ist, seine Geschwindigkeit von ca. 50 km/h bis auf 25 km/h zu reduzieren. Unter stetigem Betätigen des rechten Blinkers bremst die Berufungsführerin bis auf die von der Kolonne auf der Normalspur gefahrenen Geschwindigkeit ab und schiebt sich – ein Fahrzeug hinter dem Polizeifahrzeug – auf die Normalspur.