Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 100 km/h (pag. 1). Im Anzeigerapport ist weiter zu lesen, dass ca. 500 Meter vor der Verzweigung der Verkehrsfluss aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Bereich vor der Verzweigung auf der Normalspur von ca. 75 km/h auf ca. 25 km/h abgebremst hat (pag. 2). Mit Blick auf die signalisierte Höchstgeschwindigkeit und dem anfänglich vom Polizeifahrzeug gefahrenen Tempo geht die Kammer für die auf der zweiten Überholspur zirkulierenden Fahrzeuge – und damit auch für die Berufungsführerin – von einer Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h aus.