Weil der Sohn der Beschuldigten im Auto weinte, kam diese in eine Stresssituation und wollte die Autobahn umgehend verlassen. Sie schaltete deshalb ihren rechten Richtungsblinker ein, verlangsamte ihre Geschwindigkeit auf dem 2. Überholstreifen massiv, obwohl sie freie Fahrt gehabt hätte, wechselte mit geringer Geschwindigkeit vom 2. auf den 1. Überholstreifen, verlangsamte dort noch einmal auf ca. 25 km/h und wechselte in eine Lücke auf den Normalstreifen. Durch ihr Fahrmanöver mussten herannahende Fahrzeuge sowohl auf dem 2. als auch auf dem 1. Überholstreifen ihre Fahrt stark verlangsamen.