Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung holte die Kammer von Amtes wegen einen Strafregisterauszug (datierend vom 21. Juli 2020, pag. 186) sowie einen Leumundsbericht inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (pag. 195 ff.) und die gesamten ADMAS-Akten (separate Klarsichtmappe) über die Berufungsführerin ein. Mit Eingabe vom 20. Juli 2020 reichte Fürsprecher B.________ diverse Unterlagen zu den Einnahmen der Berufungsführerin bzw. ihres Ehegatten ein, welche von der Verfahrensleitung nachgefordert worden waren (pag. 169 ff.).