Der Therapeut bestätige die Fortschritte und habe die deliktorientierte Therapie bereits 2015 als erfolgreich beendet bezeichnet. Trotzdem sitze der Beschwerdeführer nach sechs Jahren immer noch in der Verwahrung. Er habe eine reelle Chance verdient, sich unter Beweis stellen zu können. Ihm diesen Wunsch zu verwehren wäre in Anbetracht der Vielzahl von positiven Parametern unverhältnismässig (amtliche Akten SK 20 164, pag. 361).