61. Mit Eingabe vom 24. März 2021 führte der Beschwerdeführer in Bezug auf die Verhältnismässigkeit aus, dass jedes staatliche Handeln im öffentlichen Interesse und verhältnismässig sein müsse. Der Beschwerdeführer sei zu 9 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Sein Freiheitsentzug dauere bereits 24 Jahre und sei damit bedeutend länger als die ausgesprochene Strafe. Es würden gute bis sehr gute Führungsberichte und Therapieverlaufsberichte vorliegen. Der Therapeut bestätige die Fortschritte und habe die deliktorientierte Therapie bereits 2015 als erfolgreich beendet bezeichnet.