Mit dem neuen Ergänzungsgutachten vom 1. Dezember 2020 sind keine wesentlichen Divergenzen zwischen den Experten – wie noch mit dem Gutachten 2014 und 2018 – auszumachen. Zwar schlägt die KoFako eine intensive therapeutische Auseinandersetzung (Einzel- und Gruppentherapie) vor und empfiehlt keine Versetzung in den offenen Vollzug, während die Ärzte C.________ und D.________ eine Versetzung in ein offenes Setting für vertretbar halten. Allerdings ist auch in ihren Beurteilungen keine Empfehlung für eine Versetzung in ein offenes Setting zu entnehmen, im Gegenteil: