Im Gegensatz zu Art. 75a StGB, welcher die Vorlage von der Unsicherheit der Behörden abhängig macht, empfiehlt das Merkblatt zu den Vollzugsöffnungen im Straf- und Massnahmenvollzug der KKJPD vom 29. März 2012 ein Vorlage-Obligatorium. Demnach holt die Einweisungsbehörde die Stellungnahme der Fachkommission unter anderem ein, wenn sie die Bewilligung einer Vollzugsöffnung gewährt und die eingewiesene Person verwahrt ist, wobei als Vollzugsöffnungen namentlich die Versetzung aus einer geschlossenen in eine offene Vollzugseinrichtung zu verstehen ist (vgl. Merkblatt Ziff. 2.1. und Ziff. 5.3. und ROHNER, Die Fachkommission zur Beurteilung gefährlicher Straftäter nach Art.