Ausgänge seien aktuell grundsätzlich vertretbar. Leider müsse festgehalten werden, dass sich die zunehmend ablehnende Haltung des Beschwerdeführers gegenüber dem grundsätzlich immer noch wohlwollend gesinnten Helfernetz in den letzten Jahren derart verschlechtert habe, dass die Absprachefähigkeit zukünftig bei Lockerungen im Auge behalten werden müsse. Lockerungen, die über begleitete Ausgängen hinausgehen würden und die nicht in ein langfristiges Konzept eingebunden seien, empfehle der Referent nicht.