Dieser Motivator könne sich positiv auf die Behandlungsmotivation und Absprachefähigkeit auswirken. Allerdings stelle sich die Frage, wie der konkrete Lockerungs- und Ausgangsplan im offenen Setting ausgestaltet werden könne, da die KoFako bei allen Lockerungen miteinbezogen werde. Es sei daher absehbar, dass dies für den Beschwerdeführer mit grossem Frust einhergehen werde. Es würden sich zwangsläufig Situationen ergeben, in denen der Beschwerdeführer die therapeutischen Beziehungen zum Helfernetz in Frage stellen werde (amtliche Akten SK 20 164, pag. 251 f. [Gutachten S. 59 f.]).