Lockerungen aus der Verwahrung halte der Gutachter weiterhin für möglich, auch wenn diese Perspektive nicht mehr empfohlen werde. Bei Lockerungen aus der Verwahrung heraus, sollten diese weiterhin dem Standard einer stationären Massnahme entsprechen. Der Vollzug werde mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Sollten im offenen Setting Probleme in Form von deliktrelevantem Verhalten auftreten, so sollte die Möglichkeit bestehen, den Eingewiesenen in den geschlossenen Vollzug zurückzuversetzen. Die Empfehlung der KoFako und des Therapeuten, den Beschwerdeführer in eine